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BGH, 09.05.2005 - II ZR 142/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Einlegung einer Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde zur Herbeiführung einer Begründungsergänzung
- Judicialis
ZPO § 321 a; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; DMBilG § 56 e Abs. 1; ; DMBilG § 56 e Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Zurückweisung einer Gehörsrüge - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97
Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der …
Auszug aus BGH, 09.05.2005 - II ZR 142/03
Daß die Darlehen, auf deren Rückforderung die Beklagte zu 1 als "Gegenleistung" für die Grundstücksübertragungen verzichtet hat, nach der Sondervorschrift des § 56 e Abs. 1 DMBilG keinen kapitalersetzenden Charakter hatten und dem Berufungsurteil deshalb kein "unrichtiger Obersatz" zugrunde liegt, konnte und kann der Kläger bereits aus der in der Erwiderung der Beklagten zu 1 und 2 auf die Nichtzulassungsbeschwerde zusammengestellten Rechtsprechung des Senats entnehmen; für einen Wegfall der Sonderprivilegierung der Beklagten zu 1 gemäß § 56 e Abs. 1 Satz 2 DMBilG fehlt es an der förmlichen Feststellung und Einreichung einer Eröffnungsbilanz zum Handelsregister (vgl. BGHZ 140, 156, 162;… Sen.Urt. v. 27. März 2000 - II ZR 109/99, WM 2001, 461, 463), wie im Senatsbeschluß vom 7. Februar 2005 zu der Anhörungsrüge des Klägers in der Parallelsache II ZR 21/03 ausgeführt. - BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04
Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer …
Auszug aus BGH, 09.05.2005 - II ZR 142/03
Auch nach der Gesetzesbegründung zu dem Anhörungsrügengesetz kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (vgl. auch BGH, Beschl. v. 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, Umdr. - BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über …
Auszug aus BGH, 09.05.2005 - II ZR 142/03
Eine ins einzelne gehende Begründung der dafür leitenden Erwägungen ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht geboten (st.Rspr. BVerfGE, Beschl. v. 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, 1371 m.w.Nachw.). - BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess
Auszug aus BGH, 09.05.2005 - II ZR 142/03
Ein Ausnahmefall eindeutiger Abweichung vom Wortlaut einer Norm ohne ersichtlichen Grund (…vgl. BVerfG aaO; Beschl. v. 5. November 1985 - 2 BvR 1434/83, BVerfGE 71, 122, 136 = NJW 1987, 1619) liegt hier nicht vor und war - entgegen der Ansicht des Klägers - auch nicht wegen "überdurchschnittlich komplizierter Rechtslage" gegeben. - BGH, 27.03.2000 - II ZR 109/99
Fehlen einer wirksam festgestellten DM-Eröffnungsbilanz
Auszug aus BGH, 09.05.2005 - II ZR 142/03
Daß die Darlehen, auf deren Rückforderung die Beklagte zu 1 als "Gegenleistung" für die Grundstücksübertragungen verzichtet hat, nach der Sondervorschrift des § 56 e Abs. 1 DMBilG keinen kapitalersetzenden Charakter hatten und dem Berufungsurteil deshalb kein "unrichtiger Obersatz" zugrunde liegt, konnte und kann der Kläger bereits aus der in der Erwiderung der Beklagten zu 1 und 2 auf die Nichtzulassungsbeschwerde zusammengestellten Rechtsprechung des Senats entnehmen; für einen Wegfall der Sonderprivilegierung der Beklagten zu 1 gemäß § 56 e Abs. 1 Satz 2 DMBilG fehlt es an der förmlichen Feststellung und Einreichung einer Eröffnungsbilanz zum Handelsregister (vgl. BGHZ 140, 156, 162; Sen.Urt. v. 27. März 2000 - II ZR 109/99, WM 2001, 461, 463), wie im Senatsbeschluß vom 7. Februar 2005 zu der Anhörungsrüge des Klägers in der Parallelsache II ZR 21/03 ausgeführt.